Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 „Am Bach“ der Gemeinde Schönstedt
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
Der o. g. Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bach“ der Gemeinde Schönstedt mit Stand April 2018 und dessen Begründung liegt
von Montag, 16.04.2018
bis einschließlich Freitag, 18.05.2018
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Unstrut-Hainich“, Marktstraße 48, 99991 Großengottern, im Zimmer 009 während folgender Dienststunden öffentlich aus:
Montag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
Die Änderung des B-Planes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB. Im Vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planung einschließlich der Offenlegungsbekanntmachung sowie der Lageplan zum Plangebiet können gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB hier eingesehen werden.
Auslegungsunterlagen:
- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
- Begründung zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan
- Erfordernis der 1. Änderung des B-Planes Nr. 3 „Am Bach“
- Lage im Raum u. räumlicher Geltungsbereich
- Bestehende Rechtsverhältnisse
- Eigentumsverhältnisse
- textliche Festsetzungen
- Schallimmission
- Altlastenverdachtsfläche
- Kosten
- Schallimmissionsprognose v. 13.06.2016
- Geodetischer Bericht v. 22.04.2013
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Matthias Reinz
Bürgermeister
Anlagen: